Schraege Eck Borussen - Die Satzungen
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I.Vorwort

Wir als Fanclub "Schräge Eck Borussen Mülheim/Krefeld 2005 " haben es uns zu eigen gemacht unsere Elf vom Niederrhein, den Vfl Borussia Mönchengladbach 1900 e.V., mit den uns gegebenen Mitteln positiv zu unterstützen. Sei es im Stadion oder vor dem Fernseher. Dazu gehört auch das Verhalten jedes Einzelnen in der Öffentlichkeit. Hierzu soll jeder Einzelne angemahnt werden, sobald er sich als Fan von Borussia Mönchengladbach und/oder als Mitglied von unserem Fanclub ausgibt, in der Öffentlichkeit keinerlei Aggressivität an den Tag legt.Das heißt, keine Schlägereien provoziert (sei es durch Äußerung und/oder Gesten), rassistische Aussagen (die unterhalb eines gewissen Niveaus liegen) äußert oder in einer anderen Art und Weise dem Ansehen des Fanclubs oder Borussia Mönchengladbach schadet. Kommt man unverschuldet in eine der oben genannten Situationen, sollte man möglichst in einer ruhigen Art und Weise einen Rückzieher machen. Man sollte hierbei auch an unsere jüngeren Mitglieder denken und in diesen Situationen als Vorbild dastehn und sie schützen.

II. Mitgliedschaft

Wer dem Fanclub "Schräge Eck Borussen Mülheim/Krefeld 2005" beitreten möchte, muss mindestens 3-mal hintereinander an den monatlichen Versammlungen teilnehmen. Ausnahmen wie berufliche Schwierigkeiten können im Einzelfall mit dem Vorstand abgesprochen werden. Bei der dritten Teilnahme wird dann über die Aufnahme von den Mitgliedern per Handzeichen entschieden. Bei Aufnahme von Mitgliedern, die das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird eine Bescheinigung der erziehungsberechtigten Person/en benötigt. Bei Mitgliedern die das 16te Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss direkt bei der Aufnahme sichergestellt werden, dass bei Versammlungen und Feiern eine der erziehungsberechtigten Personen anwesend sein muss.

III. Ausschluss der Mitgliedschaft

Wer bei der Aufnahmeabstimmung des Fanclubs "Schräge Eck Borussen Mülheim/Krefeld 2005" keine einfache Mehrheit der Mitglieder erhält, wird nicht aufgenommen. Wer gegen einer der im Vorwort aufgeführten Punkte verstösst, kann direkt nach Absprache vom Vorstand(dieser sollte mindestens aus 3 Personen bestehen und einstimmig beschliessen) aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Die Mitglieder werden in der darauf folgenden Versammlung darüber in Kenntnis gesetzt.

III.a) Ausschluss der Mitgliedschaft bei Nichteinhaltung der Beitragsleistung

Ist ein Fanclubmitglied drei aufeinander folgende Monatsbeiträge im Rückstand, so wird er/sie schriftlich durch ein Vorstandsmitglied (Präsident,Stellvertreter, Kassenwart oder dessen Stellvertreter) davon in Kenntnis gesetzt. Bei minderjährigen Mitgliedern wird eine erziehungsberechtigte Person davon in Kenntnis gesetzt. Diese Benachrichtigung bedarf keiner Zustimmung der anderen Fanclubmitglieder. Sollte auf die Benachrichtigung keine Reaktion (Zahlung, Absprache/Meldung bei einem Vorstandmitglied) erfolgen, so wird in der darauf folgenden Versammlung über den Ausschluss des Fanclubmitglieds abgestimmt.

 



IV. Vorstand

Der Vorstand besteht aus folgenden Ämtern:

Fanclubpräsident/in

stellvertretende/r Fanclubpräsident/in

Kassierer/in

stellvertretende/r Kassierer/in

Schriftführer/in

stellvertretende/r Schriftführer/in

Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Neuwahlen finden immer in der Novemberversammlung des jeweiligen Jahres statt. Die Führung der Fanclubkasse wird durch 2 Revisoren überprüft. Diese werden in der Oktoberversammlung des jeweiligen Jahres von den Mitgliedern gewählt und erstatten dann in der Novemberversammlung den Mitgliedern Bericht.Als Revisoren dürfen keine Mitglieder gewählt werden, die dem Vorstand angehören.Weiterhin hat der Vorstand dafür Sorge zu tragen, bei aufkommenden Problemen und Gerüchten diese durch ständigen Austausch sofort im Keime zu ersticken und in den Versammlungen vorzutragen.Der Vorstand hat anderen Mitgliedern bei Bewältigung von Aufgaben zu unterstützen. Der Vorstand ist das Bindeglied zwischen Vfl Borussia Mönchengladbach 1900 e.V. und seinen Mitgliedern.


V. Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen und Abstimmungen reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Wahlen bzw. Abstimmungen können nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der gemeldeten Mitglieder durchgeführt werden. Wahl- bzw. abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder, die das 14te Lebensjahr vollendet haben. Wahlen bzw. Abstimmungen die gegen die oben genannten Punkte durchgeführt werden, werden nach Feststellung für nichtig erklärt.


VI. Abwahl eines Vorstandsmitglieds

Wird von einem Mitglied des Fanclubs "Schräge Eck Borussen Mülheim/Krefeld 2005" der Antrag gestellt, eine oder mehrere Person/en aus dem Vorstand(Misstrauensantrag) zu wählen, wird dazu eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder benötigt(Wahlvoraussetzung siehe Punkt V). Wird dem Antrag zugestimmt, wid nach eventueller Abwahl eine sofortige Neuwahl des/der offenen Posten durchgeführt.In solchen Fällen gilt die Neuwahl bis zur Novemberversammlung des jeweiligen Jahres, der eigentlichen Neuwahl.


VII. Beiträge


Der Beitrag beträgt zur Zeit monatlich 5,00 € für alle volljährigen Mitglieder. Mitglieder bis zum vollendeten 9ten Lebensjahr zahlen die/den erziehungsberechtigten Person/en einen jährlichen Beitrag von 6,00 €. Mitglieder vom 10ten bis zum vollendeten 18ten Lebensjahr zahlen durch die/den erziehungsberechtigten Person/en einen Beitrag von monatlich 2,50 €.Mitglieder die in einer finanziellen Notsituation gekommen sind, können nach Absprache mit einer Person aus dem Vorstand und des Kassierers/in auf den geringen Beitrag von 2,50 € gesetzt werden. Weiterhin kann auf freiwilliger Basis beim Kassierer/in oder Stellvertreter/in das jeweilige neue Heimtrikot von Borusia Mönchengladbach inklusive Beflockung mit dem Aufdruck des Fanclubs angespart werden. Dazu hat jedes bei der Aktion mitmachende Mitglied dafür Sorge zu tragen, dass der dazu benötigte Beitrag bis mindestens 4 Wochen vor Saisonbeginn beim Kassierer/in oder Stellvertreter/in eingezahlt ist. Ist der Beitrag zu gering, wird das Mitglied darüber informiert. Das Mitglied kann dann entscheiden, ob der Beitrag dann für das nächste Trikot stehen oder er sich den Beitrag dann auszahlen lässt. Bei minderjährigen Personen entscheidet eine der erziehungsberechtigten Person/en. Es besteht im Vereinslokal des Fanclubs ein Sparkasten(Nr.31, Aufschrift "Borussen"). Hier können alle freiwillig einen Obulus entrichten. Dieser Beitrag wird allen Mitgliedern auf Feiern usw. zugute kommen.


VIII. Versammlungen

Die Versammlungen werden vom Fanclubpräsidenten/in und von seinem/er Stellvertreter/in geführt. sie sollen darauf achten, das jedes Mitglied seinen Beitrag in Ruhe und ohne Zwischenrufe vorbringen kann. Danach leiten sie die eventuell aufkommende Diskussion. Bei "heiklen" Themen haben der Fanclubpräsident/in und sein Stellvertreter/in das Recht, anwesende Gäste von der Versammlung auszuschliessen. Bei Abwesenheit des Fanclubpräsidenten/in und seines/er Stellvertreter/in leitet der Kassierer/in die Versammlung. Bei der Versammlung werden folgende Punkte angesprochen:

- Eröffnung der Versammlung

- Begrüssung der Mitglieder und Gäste

- Geburtstagsgrüsse an die Mitglieder, die in der Zwischenzeit Geburtstag hatten

- Zahlen der Beiträge und Neuaufnahmen

- Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung durch Schriftführer/in oder Stellvertreter/in

- allgemeine Themen

- Fanclubangelegenheiten

Bei der Oktoberversammlung kommt folgender Punkt hinzu:

- Wahlen der Revisoren

Bei der Novemberversammlung kommen folgende Punkte hinzu:

- Bericht der Revisoren

-Entlastung des Vorstandes

- Neuwahlen des Vorstandes

Änderungen zu den oben genannten Punkten bleiben dem Vorstand vorbehalten.


IX. Fanclublogo

Das Fanclublogo soll von allen Mitgliedern mit Würde und Stolz getragen und behandelt werden.

 

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